Mietbedingungen für unser Appartement "Robbenstuv"

  

 

01. Die endgültige Reservierung (Buchung) erfolgt, wenn die beigefügte

Zweitschrift dieses Vertrages innerhalb von 7 Tagen unterschrieben

zurückgesandt wird. Damit ist der Mietvertrag abgeschlossen und

für beide Parteien verbindlich.

Die Mindestmietdauer beträgt 7 Übernachtungen (im Winter 5

Übernachtungen). Unterhalb der Mindestmietdauer sind Buchungen

nur gegen Aufpreis möglich.

02. Gegenstand des Mietvertrages ist das Ferienappartement robbenstuv

in der im SPO-Urlaubsmagazin bzw. auf unserer Website angegeben

Ausstattung.
Kosten für Strom, Wasser und Heizung sind im Mietpreis enthalten.

Gleiches gilt für die Nutzung des Parkplatzes Nummer 11 in der Tiefgarage

und die Nutzung der Fahrräder.

03. Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung

vom Mietvertrag zurücktreten.

In diesem Fall hat er den Schaden in Höhe des vereinbarten Mietpreises

voll zu ersetzen, wenn es dem Vermieter nicht gelingt,

das Ferienappartement für die gleiche Zeit zu vermieten. Ansonsten wird

die Miete anteilig erstattet. Unabhängig davon bleibt eine Kostenpauschale

von 30,00 € an den Vermieter zu zahlen. Der Mieter hat das Recht,

nach Rücksprache mit dem Vermieter bis zum Reisebeginn zu verlangen,

dass der Mietvertrag auf einen Dritten übertragen wird.

In diesem Fall haften der Mieter und der Drittefür den Mietpreis als

Gesamtschuldner.
Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-

versicherung.

04. Das Ferienappartement "Robbenstuv" darf nur mit der im Mietvertrag

angegebenen

Personenanzahl belegt werden.

Übernachtungen von Besuchern bedürfen der Zustimmung des Vermieters.

Bei Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, pro Übernachtung

für jede nicht im Mietvertrag aufgeführte Person einen

Mietaufschlag in Höhe von 25 % des vereinbarten Mietpreises zu verlangen.

05. Der Mieter zahlt auch dann den vollen Mietpreis, wenn er meint,

dass die Wohnung trotz Beschreibung seinen Vorstellungen nicht entspricht.

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Auch haftet der

Vermieter nicht für Schäden durch höhere Gewalt.

Ein Haftungsausschluss gilt ebenfalls für in dem gemieteten Appartement

abhanden gekommenes Eigentum des Mieters. Für abgestellte Fahrzeuge auf

dem Parkplatz 11 der Tiefgarage wird bei Schäden oder Diebstahl keinerlei

Haftung übernommen.
Die kostenlos zur Verfügung gestellten Fahrräder benutzt der Mieter auf

eigene Gefahr.

Er hat keinen Anspruch auf Nutzung für den Fall, dass sich die Räder in

Reparatur befinden odervorübergehend fahruntüchtig sind.

06. Das Mietobjekt nebst Inventar sowie alle Gemeinschaftseinrichtungen

sind pfleglich zu behandeln.

Sämtliches Geschirr ist bei Auszug in tadellos gereinigtem Zustand zu

hinterlassen. Bei evtl. Geschirr- und/oder Glasbruch sind Ersatz zu leisten.

Mülleimer sind zu entleeren.

Der Mieter verpflichtet sich, alle während der Mietzeit entstandenen

Schäden zu ersetzen. Schäden sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
Nichtgemeldete Schäden, die sich bei der Grundreinigung offenbaren,

werden in Rechnung gestellt.

Bedarf das Mietobjekt einer besonderen, ergänzenden Reinigung, wird vom

Vermieter die zusätzliche Reinigungszeit unter Zugrundelegung des jeweils

geltenden Stundensatzes einer Fremdfirma berechnet.

Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen werden

gesondert in Rechnung gestellt.

07. Es ist nicht gestattet, innerhalb des Appartements zu rauchen.

Haustiere sind nicht gestattet.

08. Die Schlüsselübergabe bei An- und Abreise erfolgt je nach Absprache

durch den Vermieter oder durch eine von ihm beauftragte Person.

Ggf. erhält der Mieter den Schlüssel ca. eine Woche vorReiseantritt

zugeschickt. Der Mieter hat die Schlüssel unverzüglich nach Abreise

zurückzugeben.

09. Der Mieter ist verpflichtet, unmittelbar nach der Ankunft in

St. Peter-Ording -spätestens am Tag danach- die fällige Kurabgabe (Kurtaxe)

beim Tourismus Service Center (TSC) zu entrichten, soweit er diese nicht

bereits zusammen mit dem Mietpreis gezahlt hat.

10. Die Reinigung des Appartements (Endreinigung) erfolgt durch eine

Fremdfirma. Der Mieter sorgt dafür, dass das Appartement aufgeräumt,

das Geschirr abgespült und weggeräumt ist und das alle Küchengeräte

gereinigt sind.

11. Das Appartement kann am Anreisetag ab 16:00 Uhr bezogen werden und

ist am Abreisetag bis 11:00 Uhr freizumachen.


12. Mietvertrag, Mietrechnung und Mietbedingungen erkennt der Mieter

durch seine Unterschrift an.
 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

 

Appartement Robbenstuv

Familie Leseberg

Im Bad 37

25826 St.Peter-Ording

Tel.:    04101-837985

Mobil:  0177-6645700

eMail:   robbenstuv@gmx.de