![]() |
![]() |
01. Die endgültige Reservierung (Buchung) erfolgt, wenn die beigefügte Zweitschrift dieses Vertrages innerhalb von 7 Tagen unterschrieben zurückgesandt wird. Damit ist der Mietvertrag abgeschlossen und für beide Parteien verbindlich. Die Mindestmietdauer beträgt 7 Übernachtungen (im Winter 5 Übernachtungen). Unterhalb der Mindestmietdauer sind Buchungen
nur gegen Aufpreis möglich. in der im SPO-Urlaubsmagazin bzw. auf unserer Website angegeben
Ausstattung. Gleiches gilt für die Nutzung des Parkplatzes Nummer 11 in der Tiefgarage
und die Nutzung der Fahrräder. vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Fall hat er den Schaden in Höhe des vereinbarten Mietpreises voll zu ersetzen, wenn es dem Vermieter nicht gelingt, das Ferienappartement für die gleiche Zeit zu vermieten. Ansonsten wird die Miete anteilig erstattet. Unabhängig davon bleibt eine Kostenpauschale von 30,00 € an den Vermieter zu zahlen. Der Mieter hat das Recht, nach Rücksprache mit dem Vermieter bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass der Mietvertrag auf einen Dritten übertragen wird. In diesem Fall haften der Mieter und der Drittefür den Mietpreis als
Gesamtschuldner.
versicherung. angegebenen Personenanzahl belegt werden. Übernachtungen von Besuchern bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Bei Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, pro Übernachtung für jede nicht im Mietvertrag aufgeführte Person einen
Mietaufschlag in Höhe von 25 % des vereinbarten Mietpreises zu verlangen. dass die Wohnung trotz Beschreibung seinen Vorstellungen nicht entspricht. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Auch haftet der Vermieter nicht für Schäden durch höhere Gewalt. Ein Haftungsausschluss gilt ebenfalls für in dem gemieteten Appartement abhanden gekommenes Eigentum des Mieters. Für abgestellte Fahrzeuge auf dem Parkplatz 11 der Tiefgarage wird bei Schäden oder Diebstahl keinerlei
Haftung übernommen. eigene Gefahr. Er hat keinen Anspruch auf Nutzung für den Fall, dass sich die Räder in
Reparatur befinden odervorübergehend fahruntüchtig sind. sind pfleglich zu behandeln. Sämtliches Geschirr ist bei Auszug in tadellos gereinigtem Zustand zu hinterlassen. Bei evtl. Geschirr- und/oder Glasbruch sind Ersatz zu leisten. Mülleimer sind zu entleeren. Der Mieter verpflichtet sich, alle während der Mietzeit entstandenen
Schäden zu ersetzen. Schäden sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. werden in Rechnung gestellt. Bedarf das Mietobjekt einer besonderen, ergänzenden Reinigung, wird vom Vermieter die zusätzliche Reinigungszeit unter Zugrundelegung des jeweils geltenden Stundensatzes einer Fremdfirma berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen werden
gesondert in Rechnung gestellt.
Haustiere sind nicht gestattet. durch den Vermieter oder durch eine von ihm beauftragte Person. Ggf. erhält der Mieter den Schlüssel ca. eine Woche vorReiseantritt zugeschickt. Der Mieter hat die Schlüssel unverzüglich nach Abreise
zurückzugeben. St. Peter-Ording -spätestens am Tag danach- die fällige Kurabgabe (Kurtaxe) beim Tourismus Service Center (TSC) zu entrichten, soweit er diese nicht
bereits zusammen mit dem Mietpreis gezahlt hat. Fremdfirma. Der Mieter sorgt dafür, dass das Appartement aufgeräumt, das Geschirr abgespült und weggeräumt ist und das alle Küchengeräte
gereinigt sind. ist am Abreisetag bis 11:00 Uhr freizumachen.
durch seine Unterschrift an. |